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Denatoniumbenzoat

(Pulver und Granulat oder gelöst in Monoethylenglykol)

Kurzbeschreibung:

Chemische Bezeichnung: Benzyldiethyl(2,6-xylylcarbamoyl-)methylammoniumbenzoat
Synonyme: Lignocaine-Benzylbenzoat, Bitrex®, Aversion®
Summenformel: C28H34N2O3
CAS-Nr. : 3734-33-6
EG-Nr.: 223-095-2
Quartäre Ammoniumverbindung mit Denatonium als Kation und Benzoesäure als Anion. Weißes, geruchloses Pulver oder Granulat. Der Bitterstoff – bis heute die bitterste bekannte Substanz überhaupt – wird gesundheitsschädlichen oder giftigen Produkten zugesetzt, umderen versehentliche Einnahme durch Kontaktpersonen zu verhindern. Die Dosierung in Endverbrauchsprodukten liegt normalerweise im Bereich von 40-500 ppm/l.

Anwendungsgebiete:

Als Vergällungs- bzw. Denaturierungsmittel von Ethanol. Der Alkohol ist dann für den menschlichen Genuss nicht mehr geeignet und somit von der Branntweinsteuer befreit. Standard als Ethanol B in Großbritannien und als SDA-1/SDA-40B in den USA.
In Industrieprodukten, z.B. Industriealkoholen, Aromen, Lösungs- und Reinigungsmitteln, Frostschutz auf Glycolbasis, bleihaltigen Farben, Trennmitteln, Entfärbern, Herbiziden, Düngestäbchen.
In Haushalts- und Autopflegeprodukten, z.B. Detergenzien, Desinfektionsmitteln, Lufterfrischern, Autowachsen, Scheibenreinigungsflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten.
In Kosmetik- und Toilettenartikeln wie Shampoos, Seifen, Haarsprays, Nagellackentfernern, Nagellacken (auch zur Vorbeugung gegen das Nagelkauen).
Als Fernhaltemittel für Tiere, die Bitterstoffe wahrnehmen können, z.B. Markierungsfarben und Insektenschutzcremes.

Gefahrstoffkennzeichnung (EG 1272/2008):


H302: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht ernste Augenschäden.
H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.